Straßenreinigung
Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung
Die Hansestadt Uelzen hat folgende Satzungen für die Straßenreinigung erlassen:
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben