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Erschließungsbestätigung


Leistungsbeschreibung

Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

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