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Straßenbeleuchtung - Störung melden


Leistungsbeschreibung

Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

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