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Adress- und Personendaten ändern


Leistungsbeschreibung

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

Persönliche Änderungen wie Umzug oder Heirat müssen Sie der zuständigen Gemeinde (Standesamt / Meldebehörde) mitteilen.

Diese leitet die Daten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter.

nicht angegeben

Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

nicht angegeben

Es gab Änderungen von Adress- oder Personendaten (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes).

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

nicht angegeben

nicht angegeben

nicht angegeben