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Sportstätten in der Hansestadt Uelzen


Leistungsbeschreibung

Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.

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Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung

nicht angegeben

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