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Reisepass - Ausgabe


Leistungsbeschreibung

Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

nicht angegeben

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

nicht angegeben

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nicht angegeben

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