Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller - Aufnahme einer Tätigkeit
Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller - Aufnahme einer Tätigkeit
Leistungsbeschreibung
Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Standplatzgenehmigung
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Die Hansestadt Uelzen hat eine Satzung zur Regelung des Wochenmarktverkehrs (Wochenmarktsatzung) erlassen:
Die Hansestadt Uelzen hat eine Satzung zur Regelung des Wochenmarktverkehrs (Wochenmarktsatzung) erlassen.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben