Hundesteueranmeldung
Hundesteueranmeldung
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Die Hansestadt Uelzen ist zuständig für die Hundebesitzer der Hansestadt Uelzen. Hundebesitzer, die außerhalb der Hansestadt im Landkreis Uelzen wohnen, haben die Hunde jeweils bei der zuständigen Samt- bzw. Einheitsgemeinde anzumelden.
Bei Umzug erfolgt keine automatische Meldung zwischen den Behörden. Es ist jeweils eine Abmeldung und eine neue Anmeldung erforderlich.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung
Die Hansestadt Uelzen hat eine eigene Hundesteuersatzung erlassen: